Verkehrswertgutachten

Der Verkehrswert von Grundstücken wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf außergewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre [§ 194 BauGB].

Vereinfacht ausgedrückt ist die Aufgabe der Wertermittlung, wissenschaftlich für einen vorgegebenen Wertermittlungsstichtag zu ermitteln, wie hoch der maximal erreichbare wahrscheinliche Durchschnittskaufpreis für die Immobilie ist.
Rechtsgrundlage für die Verkehrswertermittlung ist das Baugesetzbuch [§§ 192 ff. BauGB] sowie die Wertermittlungs­verordnung (WertV) und die Wertermittlungs­richtlinie (WertR).

Zur Ermittlung dieses Durchschnittskaufpreises stehen verschiedene Modelle zur Verfügung, mit denen mittels Faktoren, auf Statistik und Erfahrung basierend, Berechnungen durchgeführt werden. Die meist angewandten Modelle sind die in der Wertermittlungsverordnung 1988 (WertV), § 7 beschriebenen:

Vergleichswertverfahren [WertV, §§ 13 − 14]
Ertragswertverfahren [WertV, §§ 15 − 20] und
Sachwertverfahren [WertV, §§ 21 − 25].